Liebe Skihaserl,
nachfolgend findest Du/Ihr die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Skigaudi (nachfolgend „AGB“) der Freisinger Landstraße 25, 85748 Garching bei München (nachfolgend “Skigaudi-Crew”). Die Spirit Crew GmbH wurde von der Skigaudi-Crew gegründet, um für den mittlerweile großen Skope der Skigaudi, nicht persönlich haftend für die Umsätze und entsprechender Eventualitäten einstehen zu müssen. Wir haben dies gemacht um euch gleichzeitig Sicherheit bei euren Planungen zu geben und das Ganze Vorhaben auf rechtlich solide Füße zu stellen. Grundsätzlich glauben wir nicht, dass es zu irgendwelchen Problemen während der geilen Gaudi kommen wird, da dies noch nie der Fall war. Wir freuen uns wie ihr riesig auf die anstehende Ausfahrt und wollen den Skigaudi Spirit weiter spreaden. Ihr wisst, dass wir alles in unserer Macht stehende tun werden um für jedes Problem auch eine Lösung zu finden und für euch während und vor der Gaudi da zu sein. Bitte verzeiht uns das „formale deutsch“ in den folgenden Absätzen das Ganze ist nicht auf unserem Mist gewachsen. Bitte lest alles aufmerksam durch, da sie wichtige Informationen für das Verhältnis zwischen Dir (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt) und uns enthalten. Die Spirit Crew GmbH ist als Reiseveranstalter der Skigaudi verantwortlich für die Abwicklung der Buchung und Durchführung der Reise. Außerdem werden Reiseleistungen anderer Leistungsträger angeboten und vermittelt, bei welchen der Vertrag stets mit dem jeweils angegebenen Leistungserbringer (Leistungsträger) unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers zustande kommen.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Teilnehmer der Spirit Crew GmbH den Abschluss eines Reisevertrags auf Grundlage der in der Reiseausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Die Buchung erfolgt ausschließlich elektronisch. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung durch die Spirit Crew GmbH zustande.
1.2. Der Anmelder haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Teilnehmern, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Skigaudi beträgt 18 Jahre. Teilnehmer die zum Startzeitpunkt des gebuchten Events unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2. Bezahlung
2.1. Bei Vertragsschluss ist der Reisepreis unverzüglich über die von der Ticketing Plattform bereitgestellten Zahlungsmethoden zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung ist nicht möglich.
2.2. Wenn die Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen geleistet werden und wir deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale bzw. ein Serviceentgelt in Höhe von 20,00 € zu verlangen. Werden fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht geleistet, kann die Spirit Crew GmbH vom Reisevertrag zurücktreten.
2.3. Für den Fall, dass wir insolvent werden, ist sichergestellt, dass den Teilnehmern diejenigen Leistungen ersetzt werden, wegen derer keine Gegenleistung erfolgte. Durch Erhalt des Reisepreissicherungsscheins wird im Falle der Insolvenz ein unmittelbarer Anspruch gegen die Insolvenzversicherung begründet. Der Teilnehmer erhält mit der Buchungsbestätigung einen Sicherungsschein gemäß § 651r BGB.
3. Leistungen
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung.
3.2. Gepäck wird im normalen Umfang befördert, dies bedeutet pro Person maximal einen (1) Koffer oder Reisetasche (die maximalen Gepäckmasse sind 80x40x40 cm) und ein (1) Handgepäckstück. Aufgrund des begrenzten Stauraums können wir die Beförderung von Hartschalenkoffern nicht gewährleisten. Gepäck und sonstige mitgebrachte Sachen sind beim Ein-, Um- und Aussteigen vom Reisenden selbst zu beaufsichtigen. Sperriges Gepäck muss vor der Reise angemeldet werden (natürlich sind Skier einkalkuliert). Für die Mitnahme können extra Kosten entstehen. Über die Mitnahme entscheidet die Skigaudi-Crew.
3.3. Die Durchführung der von der Spirit Crew GmbH oder durch die vor Ort vertretenen Dienstleister angebotenen Ausflügen oder Zusatzleistungen steht unter dem Vorbehalt, dass die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.
3.4. Die im Rahmen der durch Reisen der Spirit Crew GmbH im Auftrag des Reiseteilnehmers vermittelten, vertragsfremden Leistungen, sind nicht Bestandteil des Reisevertrages. Erbringt der Veranstalter als Spirit Crew GmbH Fremd- oder Zusatzleistungen soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, haftet der Veranstalter daher nicht für Durchführung dieser Fremdleistungen. Eine etwaige Haftung regelt sich in Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die dem Reisenden übermittelt werden.
3.5. Leistungen, die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, sind nicht Bestandteil des Reisevertrags. Die Spirit Crew GmbH haftet nicht für die Erbringung dieser Leistungen.
3.6. Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung.
4. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Der Veranstalter kann bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
4.2. Wird die Reise in Folge – bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer – höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl die Spirit Crew GmbH als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Seiten zur Hälfte zu tragen.
4.3. Der Veranstalter ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und die nicht von der Spirit Crew GmbH herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.4. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmern über eine zulässige Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
4.5. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. Sollte dies der Fall sein, wird der Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch den Veranstalter, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis für den Teilnehmern anzubieten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung der Spirit Crew GmbH gegenüber geltend zu machen. Hierzu wird die Schriftform empfohlen.
5. Rücktritt und Umbuchung der Teilnehmern
5.1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Spirit Crew GmbH. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich einzureichen.
5.2. Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann die Spirit Crew GmbH eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese wird unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen pauschaliert:
Eine gültige Stornierung ist per Email an support@spirit-crew.de, oder durch nutzung unseres Support Tools unter Angabe eures vollständigen Namens, eurer Ticketnummer(n) möglich. Bitte beachtet, dass eine Rückerstattung aus Sicherheitsgründen nur auf die orginale Zahlungsmethode erfolgen kann.
5.3. Gebuchte Skitickets und Events werden soweit möglich erstattet.
5.4. Die Spirit Crew GmbH behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist die Spirit Crew GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5 Bei Nichtantritt der Reise erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz.
5.6 Der Veranstalter ist berechtigt, den durch den Rücktritt des Teilnehmer frei werdenden Reiseplatz anderweitig zu besetzen.
5.7 Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen, worauf auch bei Abschluss des Reisevertrages nochmals hingewiesen wird.
5.8. Umbuchung: Ein Anspruch des Teilnehmers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht nicht. Änderungen zu den oben genannten Fristen(5.2.) können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5.2. bei gleichzeitiger Neubuchung vorgenommen werden.
5.9. Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Spirit Crew GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist die Spirit Crew GmbH berechtigt, die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
6.1. Die Spirit Crew GmbH kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 28 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
6.2. Bei höherer Gewalt oder nicht vorhersehbaren Umständen, die die Reise erheblich erschweren, gefährden oder beeinträchtigen, kann die Spirit Crew GmbH den Reisevertrag kündigen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet; ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.
6.3. Verstößt der Teilnehmer nachhaltig gegen die Anweisungen der Reiseleitung oder gefährdet er andere Personen, kann die Spirit Crew GmbH den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In diesem Fall behält die Spirit Crew GmbH den Anspruch auf den Reisepreis; Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Teilnehmer.
7. Haftung des Reiseveranstalters
7.1. Mit dem Kauf eines Tickets für die Skigaudi, organisiert von der Spirit Crew GmbH, Freisinger Landstraße 25, 85748 Garching bei München, erkennen Sie als Teilnehmer die folgenden Bedingungen an und stimmen ihnen zu:
Sie verstehen und akzeptieren, dass die Teilnahme an der Skigaudi, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aktivitäten wie Skirennen, Bierpong-Turniere, Skifahren, Snowboarden und Schlittenrennen, mit inhärenten Risiken verbunden ist, die zu körperlichen Verletzungen, Sachschäden oder anderen Schäden führen können.
Sie übernehmen ausdrücklich die volle Verantwortung für sämtliche Risiken, Verletzungen oder Schäden, ob bekannt oder unbekannt, die sich aus Ihrer Teilnahme an diesen Aktivitäten ergeben können. Sie erklären sich ferner damit einverstanden, die Spirit Crew GmbH, deren Geschäftsführer, Mitarbeiter und Vertreter, von jeglicher Haftung für Verletzungen, Verluste oder Schäden freizustellen, die aus Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung resultieren.
Dieser Haftungsausschluss gilt für sämtliche Ansprüche, Klagen oder Rechtsgründe, die sich aus oder im Zusammenhang mit leichter Fahrlässigkeit der Spirit Crew GmbH oder Dritter, die an der Organisation der Veranstaltung beteiligt sind, ergeben.
Mit dem Kauf des Tickets bestätigen Sie, dass Sie diesen Haftungsausschluss gelesen und verstanden haben und den Bedingungen freiwillig zustimmen.
7.2. Der Spirit Crew GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. (z.B. Zusatzbuchungen, die von örtlichen Leistungsträgern ausgeführt werden). Die Teilnahme erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr da es sich bei Skireisen und Snowboard Ausfahrten um Reisen mit erhöhtem Risiko handelt. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Spirit Crew GmbH ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
7.3. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
8. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
8.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der Reiseleitung oder der Spirit Crew GmbH anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
8.2. Kommt der Teilnehmer diesen Verpflichtungen schuldhaft nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
9. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
9.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, hat der Teilnehmer nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn er es nicht schuldhaft unterlässt, einen aufgetretenen Mangel während der Reise dem Veranstalter anzuzeigen.
9.2. Der Teilnehmer darf bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumt. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Teilnehmern geboten ist.
9.3. Eine Mängelanzeige nimmt die Reiseleitung entgegen. Sollte der Teilnehmer diese wider Erwarten nicht erreichen können, oder sollte eine Reiseleitung nicht Bestandteil des Reisevertrags sein, so sollte der Teilnehmer sich bitte direkt an die Spirit Crew GmbH wenden.
9.4. – 9.5. Gewährleistungsansprüche hat der Teilnehmer nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz der Spirit Crew GmbH Freisinger Landstraße 25, 85748 Garching bei München, geltend zu machen. Eine Anmeldung der Ansprüche bei Dritten (z.B. Busunternehmen, Skiliftbetreiber, Hotelbetreiber) genügt nicht. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Im Interesse des Reisenden und aus Beweissicherungsgründen wird eine schriftliche Mitteilung empfohlen.
9.6. Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den Reisenden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig. Der Teilnehmer muss Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Reiserückkehrdatum bei der Spirit Crew GmbH geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche verjähren nach 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß endet.
9.7. Ausschluss: Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
10.1. Die Skigaudi-Crew steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Auf die Erfordernisse für Angehörige eines anderen Staates wird der Veranstalter hinweisen, sofern die Zugehörigkeit der Reisenden zu einem anderen Staat erkennbar ist. Die Skigaudi-Crew übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.
10.2. Die Skigaudi-Crew haftet nicht für die Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
10.3. Ein Reisender, der bei Reiseantritt oder während der Reise nicht über vollständige und ordnungsgemäße Reisepapiere verfügt, kann von der Reise ausgeschlossen werden. Aufwendungen können in diesem Fall nicht erstattet werden.
10.4. Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt.
10.5. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
11. Wirksamkeit
Mit Erscheinen einer neuen Reiseausschreibung erlischt automatisch die Wirksamkeit der Bedingungen und der Preise der vorherigen Reiseausschreibung.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2. Der Teilnehmer kann die Spirit Crew GmbH nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen der Spirit Crew GmbH gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgeblich.
13. Datenschutz
Die Spirit Crew GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Teilnehmers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Erfüllung des Reisevertrags. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
15. Veranstalter
Alle Ansprüche bitte an: Spirit Crew GmbH, Freisinger Landstraße 25, 85748 Garching bei München
16. Versicherungen
Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung sowie eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
17. Schlussbestimmungen
17.1. Änderungen und Ergänzungen des Reisevertrags bedürfen der Schriftform.
17.2. Mündliche Abreden sind unwirksam.